e-Visum Saudi-Arabien
Weitere Informationen
Ihr e-Visum für Saudi-Arabien
Gültigkeit des e-Visums
Reisezweck
Auslands-Krankenversicherung
Sie erhalten zusammen mit Ihrem e-Visum den Versicherungsschein für die Auslands-Krankenversicherung von uns zugesandt. Die Auslands-Krankenversicherung ist obligatorisch. Das Visum kann nur zusammen mit der Versicherung beantragt werden. Die Versicherung wird über einer der unten genannten Versicherungsgesellschaften abgeschlossen. Die Gesellschaft wird automatisch vom System zugeteilt; eine Auswahl ist nicht möglich.
Zu den Versicherungsgesellschaften gehören:
- Arabian Shield Cooperative Insurance Company
- Saudi United Cooperative Insurance (WALA’A)
- Tawuniya Cooperative Insurance Company
- BUPA Arabia for Cooperative Insurance
- MedGulf Germany
- Gulf Union Cooperative Insurance Company
- AXA Cooüerative Insurance Germany
Gesamtkosten
STANDARD
- e-Visum für Saudi-Arabien
- Bearbeitungszeit: 5 – 10 Werktage
EXPRESS
- e-Visum für Saudi-Arabien
- Bearbeitungszeit: 3 – 4 Werktage
EXPRESS PLUS
- e-Visum für Saudi-Arabien
- Bearbeitungszeit: 1 – 2 Werktage
Berechtigte Nationalitäten für das e-Visum
Europa (A-L)
Andorra
Österreich
Belgien
Bulgarien
Deutschland
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Island
Irland
Italien
Kroatien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Europa (M-Z)
Malta
Monaco
Montenegro
Niederlande
Norwegen
Polen
Portugal
Rumänien
Russland
San Marino
Slowakei
Slowenien
Spanien
Schweden
Schweiz
Tschechische Republik
Ukraine
Ungarn
Zypern
Asien
Brunei
China (auch: Hong Kong und Macau)
Japan
Kasachstan
Malaysia
Singapur
Südkorea
Nord Amerika
Kanada
USA
Ozeanien
Australien
Neuseeland
Ihre Nationalität ist nicht aufgelistet?
Das ist kein Problem! Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie trotzdem ein e-Visum beantragen oder stattdessen regulär das Konsulatvisum für Saudi-Arabien beantragen.
Wir sind Visum International
Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt eine zusätzliche Servicegebühr an. Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.
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